Jahresabschluss & Gewinnermittlung

Wir geben Ihnen Rechts- und Planungssicherheit. 

 

Der Jahresabschluss und die Gewinnermittlung sind eine gesetzliche Vorgabe, aber gleichzeitig auch eine wichtige Grundlage für zukünftige unternehmerische Entscheidungen. Ein fundierter Jahresabschluss kann zum Beispiel Ihr Bank-Rating verbessern und somit den Zugang zu Krediten erleichtern oder verbilligen. Aus der Handelsbilanz erstellen wir Ihre Steuerbilanz beziehungsweise ermitteln das steuerrechtliche Ergebnis. 

 

Darüber hinaus analysieren wir Ihre betriebliche Situation. Wir stellen Ihnen Maßnahmen für mögliche Verbesserungen des Betriebsergebnisses vor und erläutern die Zusammenhänge unternehmerischer Entscheidungen.

 

Profitieren Sie von unserer Fachkompetenz und Beratung. Wir

 

  • erstellen den Jahresabschluss mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung samt Anhang nach den Vorschriften des Handelsrechts
  • erstellen die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach den Vorschriften des Steuerrechts
  • erstellen das Anlage- und Abschreibungsverzeichnis
  • beraten und geben im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss Empfehlungen ab
  • analysieren das Ergebnis

 

Zusätzlich bieten wir Ihnen zahlreiche Sonderleistungen, wie zum Beispiel

 

  • die multimediale Präsentation des Jahresabschlusses und  der betriebswirtschaftlichen Analyse (Bilanzpräsentation)
  • die grafische Aufbereitung der Veränderungen
  • die ausführliche Besprechung des Jahresabschlusses